Bei der Finanzierung der Energiewende setzt die Politik auch auf privates Kapital, anders sind
die erforderlichen Investitionen nicht zu mobilisieren. Um auch Privatanlegern die Beteiligung
an Erneuerbare-Energien-Projekten schmackhafter zu machen, haben die europäischen und
deutschen Regulierer zwei zusätzliche Vehikel auf den Weg gebracht, die den mittlerweile
bewährten, aber eher unflexiblen alternativen Investmentfonds (AIF) ergänzen: Europäische
Langfristinvestmentfonds in geänderter Fassung (ELTIF 2.0) und offene InfrastrukturSondervermögen (OIS).
Insbesondere im Hinblick auf die Liquidität bieten sie mehr Offenheit als AIF, in denen das Geld
in aller Regel für mehrere Jahre gebunden ist und allenfalls ein Zweitmarktverkauf eine
vorzeitige Exit-Option bietet. Doch Anleger sollten genau hinschauen, denn die ELTIF-2.0-
Manager haben bei Mindesthaltedauer, Kündigungsfristen, Rücknahmehäufigkeit und
vorzuhaltender Liquidität großen Gestaltungsspielraum. Zudem können sie auch in Private
Equity und Private Debt investieren. Aus OIS dagegen kann man, wie aus offenen
Immobilienfonds, erst nach frühestens zwei Jahren wieder aussteigen, nachdem man das
mindestens ein Jahr im Voraus angemeldet hat. In OIS-Portfolios darf ein Projekt nicht mehr als
10 Prozent ausmachen, ebenfalls 10 Prozent beträgt die Mindestmarge für liquide Mittel. Von
beiden neuen Fondsgattungen gibt es zusammen erst eine Hand voll am deutschen Markt, doch
mit weiteren Produkten ist zeitnah zu rechnen.
Aktuelle News
Sowohl die Lebens- als auch die Schaden- und Unfallversicherer hierzulande verfügen über
ausreichend Rücklagen, um ihren Verpflichtungen auch in Krisenszenarien jederzeit
nachkommen zu können. Laut den jüngsten Berichten zur Solvabilität und Finanzlage (Solvency
Financial Condition Reports, SFCR), die jährlich vorgelegt werden müssen, sind die sogenannten
mittleren Bedeckungsquoten 2023 gegenüber dem Vorjahr auf hohem Niveau konstant
geblieben: Die Lebensversicherer kommen im Schnitt auf 305, die Schaden- und
Unfallversicherer auf 280 Prozent. 2022 waren es 306 und 281 Prozent. Bereits 100 Prozent
sollen ausreichen, um ein theoretisches Krisenszenario durchstehen zu können, das alle zwei
Jahrhunderte eintritt. Bezieht man die Übergangsmaßnahmen mit ein, von denen immer weniger
Versicherer Gebrauch machen, liegt die Quote in der Lebensversicherung sogar bei 479 Prozent.
Die Solvabilität der Versicherer hat zuletzt vor allem von den gestiegenen Zinsen profitiert,
während sie andererseits durch die hohe Inflation belastet wurde. Beide Faktoren scheinen sich
in ihrer Wirkung in etwa aufgehoben zu haben.
Dividendenaktien im Fokus
12.06.2024
Nach bereits üppigen 407 Milliarden Euro im Vorjahr rechnen Experten für 2024 mit
Dividendenzahlungen der MSCI-Europe-Unternehmen in Höhe von über 430 Milliarden Euro. Die
DAX-Konzerne werden voraussichtlich mehr als 55 Milliarden Euro an ihre Shareholder
ausschütten. Das wirft für viele Anleger die Frage auf, ob verstärkt Dividendenaktien ins
Portfolio geholt werden sollten.
Die Studienlage zu dieser Strategie ist uneindeutig. Einige Ökonomen haben errechnet, dass
Aktiengesellschaften, die regelmäßig Dividenden auszahlen, weniger im Wert schwanken – unter
anderem weil die Ausschüttungen die Treue der Aktionäre erhöhen. Im günstigen Fall aber vor
allem wegen eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells. Andere Analysten sehen weder bei
der Volatilität noch bei der langfristigen Performance eindeutige Vorteile aufseiten der
Dividendenaktien. Gerade bei kleineren Unternehmen bestehe die Gefahr, dass Dividenden auf
Kosten von Zukunftsinvestitionen und damit der Substanz gehen. Ein zu starker Anlegerfokus auf
sie berge überdies das Risiko, dass die Diversifikation eines Portfolios geschmälert wird.
Das Thema Starkregen und Hochwasser hat im Zuge der Klimakrise auch in Deutschland eine
neue Brisanz erhalten. Längst müssen nicht mehr nur Gewässeranrainer mit dem Schlimmsten
rechnen, denn durch Starkregen können sich auch abseits von Flüssen und Meeren Flutwellen
bilden.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV bietet Hauseigentümern und Mietern mit der neuen
Online-Plattform hochwasser-check.com nun eine kostenlose, schnelle und unkomplizierte
Option, adressgenau das Risiko durch Flusshochwasser und Starkregen herauszufinden. Rund
22,4 Millionen Anschriften in Deutschland sind hinterlegt. Eine Anmeldung oder die Preisgabe
weiterer Daten sind nicht nötig. Die auf Informationen der regionalen Hochwasserämter und der
deutschen Versicherer basierenden Risikoeinschätzungen werden von Tipps zur Prävention
flankiert.
„Obwohl sich extreme Wetterereignisse häufen, sind immer noch 8,3 Millionen Gebäude nicht
gegen Starkregen und Hochwasser versichert“, warnt die stellvertretende GDVHauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Ein solcher Elementarschutz ist standardmäßig
nicht in Wohngebäudeversicherungen enthalten, vor allem in jenen älteren Datums. Im Zweifel
sollten die Bedingungen sachkundig daraufhin überprüft werden.
Nach einem weiteren Rückgang 2022 hat sich die Zahl der Beschwerden über Versicherer beim
Versicherungsombudsmann im vergangenen Jahr wieder dem vorherigen Niveau angenähert.
Rund 18.000 Fälle wurden an die Schlichtungsstelle herangetragen, ein Plus von gut 13 Prozent,
das sich durch fast alle Sparten zieht. Der bisherige Ombudsmann Wilhelm Schluckebier und
seine Nachfolgerin Sibylle Kessal-Wulf, die seit April als erste Versicherungsobfrau an der Spitze
des eingetragenen Vereins steht, sehen vor allem Pandemie-Effekte als Triebfeder dieser
Entwicklung. „Die Menschen sind wieder aktiver und mobiler. Und damit verhalten sie sich auch
risikoträchtiger“, so Kessal-Wulf.
Die auf den ersten Blick stattliche Zahl von 18.000 Fällen relativiert sich, wenn man sie ins
Verhältnis zu den über 470 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland setzt: Die
Beschwerdequote beträgt weniger als 0,004 Prozent.
Der Versicherungsombudsmann e. V. vermittelt kostenlos und neutral bei Streitigkeiten zwischen
Kunden und Versicherern. Bis zu einem Wert von 10.000 Euro kann er Versicherer zu Zahlungen
verpflichten, wenn seine jeweilige Prüfung eine Leistungspflicht ergibt.
Nachdem die Finanzierungskonditionen sich gegenüber dem letzten Herbst merklich verbessert
haben, während die Mieten unablässig steigen, sehen verschiedene Immobilienmarktteilnehmer
wieder eine wachsende Kaufbereitschaft. Entscheidend ist für viele Investoren und Selbstnutzer
in spe dabei die Frage, ob die Kaufpreise ihre Abwärtsbewegung beendet haben.
Der Wohnindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bejaht sie: Im letzten Quartal 2023
habe es mit einem Plus von 0,6 (Häuser) bzw. 0,8 Prozent (Eigentumswohnungen) gegenüber
dem Vorquartal eine Trendwende gegeben. „Die Immobilienpreise dürften damit ihre Talsohle
erreicht haben“, prognostizieren die IW-Ökonomen Pekka Sagner und Michael Voigtländer.
Vorsichtiger ist der Verband der Pfandbriefbanken (vdp), der im Schlussquartal 2023 noch einen
durchschnittlichen Preisrückgang von 1,6 Prozent festgestellt hat und erst in den kommenden
Monaten mit einer Stabilisierung rechnet. Das Jahr 2024 bleibe für die Immobilienbranche
„vorerst schwierig“, konstatiert vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt.
Laut Klimaforschern wird Deutschland in Zukunft immer häufiger von Extremwettern
heimgesucht werden. Das dadurch steigende Risiko von Sturzfluten wird nach Meinung des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bisher zu wenig in der
Prämienkalkulation für die Elementarschadenversicherung berücksichtigt. Daher werden aktuell
für rund ein Drittel der Adressen in Deutschland, vornehmlich im Mittel- und Hochgebirge,
Sturzflut-Risikomodellierungen erstellt. Sie fließen voraussichtlich ab 2025 in das
Geoinformationssystem ZÜRS Geo ein, das für ca. 22 Millionen Adressen das jeweilige Risiko für
Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau angibt und von den Versicherern standardmäßig
für ihre Prämienkalkulation zurate gezogen wird.
„Insbesondere die Juli-Flut 2021 hat gezeigt, dass die bisherigen Hochwassersimulationen
Sturzfluten nicht genau genug abbilden. In engen Gebirgstälern, in denen viel Wasser von den
Berghängen stürzt, können die Flusspegel deutlich höher anschwellen als bei der gleichen
Regenmenge im offenen Gelände“, begründet die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin
Anja Käfer-Rohrbach die ZÜRS-Ergänzung. Von zentraler Bedeutung sei eine stärkere Prävention,
unter anderem durch Baustopps in Risikogebieten.
Finanz-Influencer erreichen auf sozialen Medien mittlerweile Millionen von Menschen. Nicht
immer jedoch sind die Anlagetipps dieser „Finfluencer“ seriös und frei von monetären
Eigeninteressen. „Wer solchen Tipps blind folgt, riskiert Kapitaleinbußen bis hin zum
Totalverlust“, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer
Homepage.
Der Reichweite der Finfluencer hat das bisher keinen Abbruch getan. Ihr Erfolgsrezept liegt
meist in einer Einbettung der Finanzthemen in persönliche Geschichten und in emotionaler
Aufladung. „Finfluencing ist eine Form des Infotainments“, meint denn auch Monika Kovarova-
Simecek von der Fachhochschule St. Pölten, an der zu Methoden und Einfluss der „Geldflüsterer“
geforscht wird.
Zwei Bundestagsabgeordnete fordern nun eine strengere Regulierung des Influencer-Marketings
auf EU-Ebene, inklusive eines Werbeverbots für bestimmte (Finanz-)Produkte. Für die Anleger
wäre es wohl ein Gewinn: Einer Studie des Swiss Finance Institute zufolge führte die Mehrheit
von 29.000 ausgewerteten Finfluencer-Tipps zu Anlegerverlusten.
Rund 150.000 Fahrraddiebstähle wurden den deutschen Versicherern 2023 gemeldet. Damit
blieb die Anzahl in etwa konstant auf dem Niveau, das 2022 und auch schon 2019 vor dem
„Corona-Knick“ verzeichnet wurde. Einen deutlichen Aufwuchs gab es allerdings bei der
Gesamtschadenssumme, die um etwa 10 Millionen auf 160 Millionen Euro stieg. Die daraus
resultierende durchschnittliche Schadenssumme von rund 1.100 Euro markiert einen neuen
Rekord. Hauptgrund dürfte sein, dass vor allem hochwertige Räder gestohlen werden, die sich
gut für einen Weiterverkauf eignen. Von denen stehen wegen des E-Bike- und Luxusrad-Booms
in den letzten Jahren mehr und mehr an den Straßen und in den Kellern.
Die Hausratversicherung deckt Fahrraddiebstähle in der Regel ab. Bedingung ist allerdings, dass
sich das Rad in einem verschlossenen Raum befunden hat (Wohnung, Abstellraum, Keller), also
ein Einbruchdiebstahl vorliegt. Wird es, was häufiger der Fall ist, im Freien entwendet, dann
erfolgt nur eine Entschädigung, wenn der Versicherungsvertrag eine Fahrradklausel enthält. Für
hochwertige Fahrräder kann der Abschluss einer eigenständigen Fahrradversicherung mit
erweitertem Schutz und höheren Versicherungssummen sinnvoll sein.